Leistungen der Denta
| Ambulante Behandlungen |
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Diagnostische und therapeutische Massnahmen |
80% der Kosten von maximal Fr. 10’000.– pro Kalenderjahr (gemäss Tarif SSO- UV/ MV/ IV), welche die durch die Kategorie Complementa Plus gedeckten Fr. 1’500.– überschreiten | ||||||
| Vollnarkose | Wird für eine zahnärztliche Behandlung (Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen) eine Vollnarkose benötigt, werden deren Kosten, bis zum vollendeten 6. Altersjahr, gemäss dem SSO- Tarif, oder gegebenenfalls dem medizinischen Tarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), übernommen | ||||||
| Orthodontische Behandlungen | |||||||
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Honorare und Apparate |
80% der Kosten von maximal Fr. 1’500.– alle 4 Versicherungsjahre. Betrag ist auf mehrere Versicherungsperioden kumulierbar | ||||||
| Zahntechnische Leistungen | |||||||
| Anfertigung von Kronen, Brücken und Prothesen | 80% der Kosten von maximal Fr. 1’000.– pro Kalenderjahr | ||||||
| Prävention | |||||||
| Kontrolluntersuchungen und Zahnsteinentfernung | Ab dem zweiten Versicherungsjahr, Kostenübernahme von maximal Fr. 80.– pro Kalenderjahr, ohne Franchise und Selbstbehalt | ||||||
| Aufnahmebedingungen | |||||||
| Zahnärztlicher Fragebogen | Entschädigung von Fr. 100.– bei Abschluss der vorliegenden Versicherungskategorie | ||||||
| Zusätze zur Complementa Plus und zur Denta | |||||||
| Beteiligungen des Versicherten | Fr. 500.- Jahresfranchise auf der Complementa Plus Selbstbehalt von 20% nach Abzug der oben erwähnten Franchise |
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| Teildeckung der Franchise für Minderjährige | Übernahme von 50% der Franchise von Fr 500.– , die von den Leistungen der Complementa Plus abgezogen wird | ||||||
| Bonus | Beziehen Sie während 5 Jahren keine Leistungen (Prävention ausgenommen), erfolgt die erste darauffolgende Behandlung ohne Selbstbehalt | ||||||


