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Nur für Neukunden oder Versicherungs-Neueinschlüsse von bestehenden Kunden. Alle anderen Fragen können nicht bearbeitet werden.

MO - FR 08.00 - 19.00 Uhr

Leistungen der Previsia Maxi

 Heilungs- und diverse Kosten
  Die ambulanten Behandlungs- sowie die Spitalkosten werden ergänzend zu den im KVG, VVG, IVG und MVG vorgesehenen Leistungen übernommen, ohne Beschränkung der Dauer und weltweit
  Heilungskosten    
  Kosten für Alternativmedizin 12 Konsultationen, die nach dem Unfalltag innert Jahresfrist von einem Therapeuten erbracht werden
  Hauspflege   Bis zu Fr. 300.- pro Tag, wenn die Hauspflege ärztlich verordnet ist und von einem offiziellen Pflegedienst durchgeführt wird
  Kuren und Erholungsaufenthalte   Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden übernommen
Fr. 200.- für Aufenthalts- und Pensionskosten, jedoch maximal Fr. 6000.- pro Fall
  Zahnbehandlungen   Die von einem Zahnarzt verordneten oder durchgeführten Behandlungen werden übernommen. Übernahme der provisorischen und definitiven Behandlungen bei Minderjährigen, sofern diese vor dem vollendeten 22. Lebensjahr erfolgen
  Plastische Chirurgie   Bis zu Fr. 60 000.– pro Fall, sofern sich der Eingriff infolge des Unfalles als notwendig erweist
 Diverse Kosten
  Haushalthilfe durch einen Betreuungsdienst   Bis zu Fr. 80.– pro Tag, jedoch maximal Fr. 6000.– pro Fall bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%
  Hilfsmittel   Erste Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten und orthopädischen Hilfsmitteln
Reparatur- und Ersatzkosten bei Beschädigung oder Zerstörung
Mietkosten für Krankenmobilia
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  Such-, Rettungs- und Bergungskosten   Bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 60000.– pro Fall
  Transportkosten   Sind gedeckt, falls medizinisch notwendig
  Transport der sterblichen Überreste   Übernahme der Transportkosten bis zum Wohnsitz in der Schweiz sowie der Kosten für die amtlichen und administrativen Formalitäten
  Materialschäden   Bis zu Fr. 6000.– pro Fall
Übernahme von Reinigung, Reparatur oder Ersatz (Neuwert) von Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen
Übernahme der Reinigungskosten von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von Privatpersonen, die sich um die Rettung und den Transport der verletzten Person gekümmert haben
  Zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland   Wenn die versicherte Person im Ausland ins Spital eingeliefert wird und nicht rückgeführt werden kann, werden folgende Zusatzkosten übernommen:
  • die Verlängerung des Aufenthaltes von Familienmitgliedern, respektive derjenigen Personen, welche die versicherte Person am Ort der Hospitalisation begleiten
  • die Reisekosten eines nahen Familienmitgliedes der versicherten Person (Ehepartner/in, Vater/Mutter, Bruder/Schwester oder Lebenspartner/in) bis an den Ort der Hospitalisation, sofern der Spitalaufenthalt mehr als 7 Tage beträgt
  Insbesondere für Kinder
  Kinderhütedienst bis zum Alter von 15 Jahren   Bis zu Fr. 80.– pro Tag, aber maximal Fr. 6000.– pro Fall, im Falle eines Spitalaufenthaltes einer erwachsenen Person
  Begleitkosten bei einem Spitalaufenthalt der versicherten Person   Bis zu Fr. 100.– pro Übernachtung, aber maximal Fr. 3000.– pro Fall
Diese Leistung wird für die Begleitung eines Kindes durch eine erwachsene Person oder für ein Kind bis 5 Jahre gewährt, das bei der hospitalisierten Mutter bleiben muss
  Beaufsichtigung der Kinder zu Hause   Während 6 Monaten Übernahme der zusätzlichen Ausgaben für eine von einem organisierten und anerkannten Pflegedienst gestellte Person
  Kosten schulischer Unterstützung, die von einer Fachperson erteilt wird   Fr. 50.- pro Tag, jedoch maximal Fr. 3'000.- pro Kalenderjahr, wenn die versicherte Person während eines Monates nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen
  Taggeld im Falle von Arbeitsunfähigkeit

Dauer des Leistungsanspruchs   720 jours
  Mögliche Wartefristen   0, 3, 7, 14, 30, 60, 90 et 180 Tage
  Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthalts
  Ausrichtung der vereinbarten Tagespauschale, aber höchstens während
5 Jahren
50% der vereinbarten Tagespauschale während 180 Tagen für Pflege zu Hause, wenn diese von einem organisierten medizinischen Pflegedienst durchgeführt wird und ein Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann
50% der vereinbarten Tagespauschale während höchstens 180 Tagen für einen Erholungsaufenthalt
Doppelte Tagespauschale im Falle eines Spitalaufenthaltes im Ausland oder eines gleichzeitigen Spitalaufenthaltes der versicherten Person und seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin infolge desselben Unfalles

 Freie Wahl folgender Leistungsbeträge

  Leistungen
  Todesfall   Von Fr. 10' 000.- Bis Fr. 300'000.-
  Progressives Invaliditätskapital   Von Fr. 20' 000.- Bis Fr. 400'000.-
  Spitalgeld   Von Fr. 10.- pro Tag Bis Fr. 100.- pro Tag

 

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