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Nur für Neukunden oder Versicherungs-Neueinschlüsse von bestehenden Kunden. Alle anderen Fragen können nicht bearbeitet werden.

MO - FR 08.00 - 19.00 Uhr

Im Ausland

Mondia

Reise- & Ferienversicherung bei Krankheit oder Unfall im Ausland

Leistungen der Mondia

  Ausdehnung der in der Schweiz versicherten Leistungen bis zum gültigen Ortstarif
  Deckung der dem Versicherten zusätzlichen auferlegten Kosten in den Ländern der EU und der EFTA
  Alarmzentrale, welche 24 Stunden täglich zu Ihrer Verfügung steht
  Medizinischer Beistand
  Kostenvorschuss im Falle eines Spitalaufenthaltes
  Transportkosten
  Rückführung
  Rückführung infolge eines Todesfalles
  Rückführung der weiteren versicherten Personen sowie der Kinder des Versicherten
  Besuch eines nahen Verwandten im Falle eines Spitalaufenthaltes im Ausland
  Such- und Rettungskosten
  Administrative Hilfeleistung bei Verlust von Personalausweisen und Reisedokumenten
  Lieferung notwendiger Medikamente, welche vor Ort nicht erhältlich sind
  Übermittlung dringender Nachrichten infolge eines Schadenfalls
  Übernahme der notfallmässigen Kosten infolge Krankheit oder Unfall im Ausland, inklusive desjenigen Anteils, der den im Wohnsitzkanton geltenden Tarif übersteigt
  Kostenübernahme der zusätzlichen Beiträge der Versicherten, welche den bilateralen Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU respektive EFTA unterstehen
  Die Rückführung sowie die Hilfeleistung im Ausland wird von unserer Hilfeleistungs-Organisation gewährleistet, welche rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche unter der Telefon-Nr. +41 21 721 44 88 erreichbar ist
  Für Auslandsaufenthalte von über 45 aufeinanderfolgenden Tagen muss vorgängig eine Genehmigung bei der Assura S.A. eingeholt werden, damit die Leistungen der vorliegenden Versicherungskategorie über diese Zeitspanne hinaus gewährleistet werden
   
  Wer kann sich versichern?
  Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Schadenfälle infolge Kriegsunruhen, Aufruhr oder Massenaufstände, Terrorismus, Sabotage oder ähnlicher Ereignisse von der Versicherung ausgeschlossen sind (Art. 4.1.13 AVB). Dementsprechend empfehlen wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA prechend empfehlen wir Ihnen dringend, die Rubrik «Reisehinweise» auf der Internetseite des EDA zu beachten, welche Sie über die aktuelle Situation verschiedener Länder (ausser der Länder Westeuropas) und der allfälligen Risiken, denen Sie sich bei einem Aufenthalt aussetzen, informiert

 

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