postit
postit

 

Nur für Neukunden oder Versicherungs-Neueinschlüsse von bestehenden Kunden. Alle anderen Fragen können nicht bearbeitet werden.

MO - FR 08.00 - 19.00 Uhr

Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt, deckt dei Kosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Dank dieser Versicherung, welche auf dem Gegenseitigkeits- und Solidaritätsprinzip basiert, hat jede versicherte Person Zugang zur Grundpflege und somit die Garantie einer möglichst guten Gesundheit.

Leistungen für Basis, Basis "Hausarzt", PharMed & Economica

 Spitalaufenthalt
  Behandlung und Spitalaufenthalt   Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton (Kantons- und Bezirksspitäler)
  Mutterschaft: Schwangerschaft und Niederkunft   Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton sowie der mutterschaftsspezifischen Kosten ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt
 
 Ambulante Behandlungen und besondere Leistungen
  Material und Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung   Gesetzliche Leistungen gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel)
  Zahnbehandlungen, die durch einen in der Schweiz zugelassenen Zahnarzt erbracht werden   Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 KLV)
  Kosten für medizinisch notwendige Transporte durch Ambulanz oder Helikopter   50% des Rechnungsbetrags, max. Fr. 500.- pro Jahr für Transporte in der Schweiz
  Such- und Rettungskosten (auch per Helikopter)   50% des Rechnungsbetrags, max. Fr. 5'000.- pro Jahr für Rettungen in der Schweiz
  Notfallbedingte Behandlungskosten bei vorübergehendem Auslandaufenthalt   Übernahme der Behandlungskosten bis zum höchstens doppelten Betrag, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten für identische Behandlungen vergütet würde. Die Bestimmungen über die internationale Leistungsaushilfe sowie die bilateralen Abkommen mit der EU bleiben vorbehalten.
  Entschädigung für zu Hause erbrachte Pflegeleistungen, um einen Spitalaufenthalt zu vermeiden   Gesetzliche Leistungen
  Badekuren in der Schweiz   Gesetzliche Leistungen (Fr. 10.- pro Tag), maximal 21 Tage pro Jahr. Pflegemassnahmen gemäss KVG
  Ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen   Fr. 180.- alle 5 Versicherungsjahre für Erwachsene sowie Fr. 180.- pro Jahr für Minderjährige. Weitere gesetzliche Leistungen gemäss MiGel

 

Aus Qualitätsgründen, haben wir Ihre IP (38.107.191.114 38.107.191.114) gespeichert.