Grundversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt, deckt dei Kosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Dank dieser Versicherung, welche auf dem Gegenseitigkeits- und Solidaritätsprinzip basiert, hat jede versicherte Person Zugang zur Grundpflege und somit die Garantie einer möglichst guten Gesundheit.
Leistungen für Basis, Basis "Hausarzt", PharMed & Economica
| Spitalaufenthalt | |||||
| Behandlung und Spitalaufenthalt | Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton (Kantons- und Bezirksspitäler) | ||||
| Mutterschaft: Schwangerschaft und Niederkunft | Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton sowie der mutterschaftsspezifischen Kosten ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt | ||||
| Ambulante Behandlungen und besondere Leistungen | |||||
| Material und Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung | Gesetzliche Leistungen gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel) | ||||
| Zahnbehandlungen, die durch einen in der Schweiz zugelassenen Zahnarzt erbracht werden | Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 KLV) | ||||
| Kosten für medizinisch notwendige Transporte durch Ambulanz oder Helikopter | 50% des Rechnungsbetrags, max. Fr. 500.- pro Jahr für Transporte in der Schweiz | ||||
| Such- und Rettungskosten (auch per Helikopter) | 50% des Rechnungsbetrags, max. Fr. 5'000.- pro Jahr für Rettungen in der Schweiz | ||||
| Notfallbedingte Behandlungskosten bei vorübergehendem Auslandaufenthalt | Übernahme der Behandlungskosten bis zum höchstens doppelten Betrag, der in der Schweiz im Wohnkanton des Versicherten für identische Behandlungen vergütet würde. Die Bestimmungen über die internationale Leistungsaushilfe sowie die bilateralen Abkommen mit der EU bleiben vorbehalten. | ||||
| Entschädigung für zu Hause erbrachte Pflegeleistungen, um einen Spitalaufenthalt zu vermeiden | Gesetzliche Leistungen | ||||
| Badekuren in der Schweiz | Gesetzliche Leistungen (Fr. 10.- pro Tag), maximal 21 Tage pro Jahr. Pflegemassnahmen gemäss KVG | ||||
| Ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen | Fr. 180.- alle 5 Versicherungsjahre für Erwachsene sowie Fr. 180.- pro Jahr für Minderjährige. Weitere gesetzliche Leistungen gemäss MiGel | ||||


