| Spitalaufenthalt |
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Behandlung und Spitalaufenthalt |
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Deckung der Kosten in der allgemeinen Abteilung der öffenlichen Spitäler in der Schweiz, einschliesslich teilstationäre und ambulante Behandlungen, ohne zeitliche Begrenzung, mit freier Arztwahl |
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Haushaltshilfekosten durch einen Pflegedienst |
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Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 50.- pro Tag, maximal 30 Tage pro Jahr |
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Kosten für besondere Krankenbetreuung |
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Fr. 1'000.- pro Jahr |
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Entschädigung für die Begleitung von Minderjährigen |
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Fr. 70.- pro Tag, maximal 10 Tage pro Jahr für die vom Spital fakturierten Kosten für die Unterkunft der Begleitperson |
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Kosten für einen durch eine offizielle Organisation verrichteten Kinderhütedienst, sofern das Kind nicht älter als 15 Jahre ist |
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Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 70.- pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthaltes des erwachsenen Versicherten |
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| Ambulante Behandlungen und besondere Leistungen |
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Ambulante Behandlung ausserhalb des Wohnkantons |
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Übernahme der Tarifdifferenz |
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Alternativtherapien |
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Deckung durch Einschluss der Kategorie Medna und der Kategorie Natura |
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Material und Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung |
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Bis zu 100% eines maximalen Rechnungsbetrages von Fr. 500.- pro Jahr für medizinische Apparate und orthopädische Hilfsmittel |
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Zahnbehandlungen, die durch einen in der Schweiz zugelassenen Zahnarzt erbracht werden |
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Bis zu 100% eines maximalen Rechnungsbetrages von Fr. 1'500.- pro Jahr, nach Abzug einer Franchise von Fr. 500.-. Die Franchise wird um 50% reduziert, wenn zusätzlich die Deckung Denta Plus abgeschlossen wurde |
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Kosten für medizinisch notwendige Transporte durch Ambulanz oder Helikopter |
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Bis zu 100% für Transportkosten in der Schweiz. Gebietsausdehnung durch Abschluss der Kategorie Mondia möglich |
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Such- und Rettungskosten (auch per Helikopter) |
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Bis zu 100% eines Brutto-Rechnungsbetrages von Fr. 20'000.- in der Schweiz. Gebietsausdehnung durch Abschluss der Kategorie Mondia möglich |
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Notfallbedingte Behandlungskosten bei vorübergehendem Auslandaufenthalt |
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Deckung gemäss Schweizer Tarif. Möglichkeit, die tarifübersteigenden Kosten durch Einschluss der Kategorie Mondia zu versichern |
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Kosten für Nachhilfestunden, die von einer qualifizierten Person erteilt werden |
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Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 50.- pro Tag, maximal Fr. 3'000.- pro Jahr, wenn der minderjährige Versicherte infolge Krankheit oder Unfall während 1 Monat nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen |
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Entschädigung für zu Hause erbrachte Pflegeleistungen, die einen Spitalaufenthalt vermeiden |
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Übernahme der zusätzlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 200.- pro Tag |
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Badekuren in der Schweiz |
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Übernahme der vorgängig von einem Arzt verordneten Bade- und Pflegekosten bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von Fr. 1'000.- pro Jahr, sofern diese im Rahmen einer aktuellen Erkrankung verordnet wurden |
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Badekuren im Ausland |
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Übernahme der vorgängig von einem Arzt verordneten Bade- und Pflegekosten bis zu einem maximalen jährlichen Rechnungsbetrag von Fr. 500.-, sofern diese im Rahmen einer aktuellen Erkrankung verordnet wurden, die nicht in der Schweiz behandelt werden kann |
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Erholungskuren in der Schweiz |
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Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 40.- pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr |
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Ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen |
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Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 100.- pro Jahr, kumulierbar bis maximal Fr. 500.- |
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Chirurgische Sehkorrektur |
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Kostenübernahme bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 100.- pro Jahr, kumulierbar bis zu maximal Fr. 500.- |